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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19   

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https://dejure.org/2021,37700
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19 (https://dejure.org/2021,37700)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2021 - L 2 R 746/19 (https://dejure.org/2021,37700)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - L 2 R 746/19 (https://dejure.org/2021,37700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R

    Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19
    Besteht Streit über die Versicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson, so hat hierüber nicht die Pflegekasse, sondern der zuständige Rentenversicherungsträger durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R, Rn. 10 bei juris; Urteil vom 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R, Rn. 13 ff bei juris).

    Hintergrund von § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI ist es insbesondere, Pflegepersonen, die wegen ihrer Pflegetätigkeit ganz oder teilweise auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten müssen, eine soziale Grundsicherung zu gewähren (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R, Rn. 22 bei juris).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist nur auf die Vornahme einer zulässigen Amts- bzw. Rechtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R, Rn. 24 bei juris, BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R, Rn. 26 bei juris).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist nur auf die Vornahme einer zulässigen Amts- bzw. Rechtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R, Rn. 24 bei juris, BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R, Rn. 26 bei juris).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19
    Besteht Streit über die Versicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson, so hat hierüber nicht die Pflegekasse, sondern der zuständige Rentenversicherungsträger durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R, Rn. 10 bei juris; Urteil vom 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R, Rn. 13 ff bei juris).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19
    Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels verfolgte der Gesetzgeber das grundlegende (neue) Ziel, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern zu verbessern und attraktiver zu gestalten (vgl. BT-Drucks. 18/9787, Seiten 1, 2, 22, sowie BSG, Urteil vom 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R, Rn. 29 bei juris).
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